Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht. Also dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Den jeweiligen Gegner zu verstehen ist ein wichtiger Faktor wenn es darum geht ein Verfahren im Sinne des Mandanten zum Erfolg zu führen. Wir haben in der Vergangenheit Mandanten von beiden Seiten vertreten. So können wir Ihnen heute sehr zielgenau die Erfolgsaussichten Ihres Verfahrens erläutern und auf einen großen Erfahrungsschatz zurück greifen.